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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 18.05.2007, Aktenzeichen: 8 WF 107/07 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 8 WF 107/07

Beschluss vom 18.05.2007


Leitsatz:Wäre einer Partei neben einem beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt auch ein Verkehrsanwalt nach § 121 Abs. 4 ZPO beizuordnen, so kann statt dessen ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt mit der Maßgabe beigeordnet werden, dass die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung begrenzt ist auf die Gesamtvergütung, die an einen beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt sowie einen Verkehrsanwalt zu zahlen wäre.
Rechtsgebiete:FGG, ZPO
Vorschriften:FGG § 14, ZPO § 121,
Stichworte:Beiordnung Rechtsanwalt, Verkehrsanwalt,
Verfahrensgang:AG Flensburg 94 F 79/07 vom 23.04.2007

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