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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 17.10.2002, Aktenzeichen: 15 WF 244/02 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 244/02

Beschluss vom 17.10.2002


Leitsatz:Auch über die Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts können sich die Parteien vergleichen. Wird das Ergebnis der Vereinbarung in einen vollstreckbaren Beschluss festgehalten, entsteht eine Vergleichsgebühr.
Rechtsgebiete:BRAGO, BGB, FGG
Vorschriften:BRAGO § 36, BGB § 779, FGG § 52, FGG § 52 a,
Stichworte:Vergleichsgebühr für Umgangsregelung,

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