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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 16.07.2002, Aktenzeichen: 6 U 6/02 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 6 U 6/02

Beschluss vom 16.07.2002


Leitsatz:Wer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, muß gleichwohl die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 99, ZPO § 511,
Stichworte:Zulässigkeit einer letztlich nur wegen der Kostenentscheidung eingelegten Berufung.,
Verfahrensgang:LG Kiel 15 O 210/01

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