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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 16.05.2006, Aktenzeichen: 3 WLw 111/05 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 3 WLw 111/05

Beschluss vom 16.05.2006


Leitsatz:1. Nebenerwerbslandwirt ist derjenige, der neben einem anderen Beruf die Landwirtschaft nicht nur als Liebhaberei betreibt, sondern daraus wesentliche Einkünfte erzielt und eine zusätzliche, nachhaltige Sicherung seiner Existenz erfährt. Die Mitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer oder die Besteuerung durch die Finanzbehörden als Landwirt ist dafür nicht entscheidend.

2. Eine Gleichstellung des Nichtlandwirts mit einem leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirt kommt in Betracht, wenn der Nichtlandwirt konkrete, in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft nachweisen kann. Dazu muss er nicht nur ernstlich bestrebt, sondern auch tatsächlich und persönlich in der Lage sein, ein solches Vorhaben zu realisieren.

3. Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb von ca.150 - 200 ha Größe mit erheblichem Anteil von Pachtflächen besteht in Schleswig-Holstein regelmäßig ein dringender Bedarf, das Eigenland aufzustocken, um dem Betrieb die für die Verbesserung der Agrarstruktur erwünschte Leistungsfähigkeit zu erhalten und ihm Krisenfestigkeit zu geben.
Rechtsgebiete:GrdstVG
Vorschriften:GrdstVG § 9 Abs. 1, GrdstVG § 9 Abs. 2,
Stichworte:Nebenerwerbslandwirt, Nichtlandwirt,
Verfahrensgang:AG Schleswig 11 Lw 46/05 vom 01.12.2005

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