JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 16.03.2000, Aktenzeichen: 2 W 30/00
| Leitsatz: | Wer in den Fächern "Volkswirtschaftslehre" und "landwirtschaftliche Betriebslehre", erfolgreich geprüft wurde und Leistungsnachweise in den Fächern "Landwirtschaftliche Buchführung" und "Berufs- und Arbeitspädagogik" im Rahmen eines abgeschlossenen Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Studiengang Landbau) vorweisen kann, hat ausreichend nachgewiesen, daß er über studienbedingte nutzbare Fachkenntnisse verfügt. SchlHOLG, 2. ZS, Beschluß vom 16. März 2000, - 2 W 30/00 -, 2 W 30/00 3 T 695/99 LG Kiel 2 XVII K 631 V AG Kiel |
| Rechtsgebiete: | BVormVG |
| Vorschriften: | BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2, |
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