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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 16.03.2000, Aktenzeichen: 2 W 30/00 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 30/00

Beschluss vom 16.03.2000


Leitsatz:Wer in den Fächern "Volkswirtschaftslehre" und "landwirtschaftliche Betriebslehre", erfolgreich geprüft wurde und Leistungsnachweise in den Fächern "Landwirtschaftliche Buchführung" und "Berufs- und Arbeitspädagogik" im Rahmen eines abgeschlossenen Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Studiengang Landbau) vorweisen kann, hat ausreichend nachgewiesen, daß er über studienbedingte nutzbare Fachkenntnisse verfügt.

SchlHOLG, 2. ZS, Beschluß vom 16. März 2000, - 2 W 30/00 -,

2 W 30/00
3 T 695/99 LG Kiel
2 XVII K 631 V AG Kiel
Rechtsgebiete:BVormVG
Vorschriften:BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2,

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