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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 15.05.2003, Aktenzeichen: 2 AGH 10/02 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 AGH 10/02

Beschluss vom 15.05.2003


Leitsatz:Nach Wegfall der Singularzulassung gilt § 226 Absatz 2 BRAO nunmehr für alle Bundesländer mit der Folge, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim Landgericht und beim übergeordneten OLG ausnahmslos gilt. Die Vorschrift des § 20 Absatz 1 Nr. 2 BRAO, wonach die Rechtsanwaltskammern nach pflichtgemäßem Ermessen einen Rechtsanwalt auch ohne vorherige fünfjährige Tätigkeit bei einem Land- oder Amtsgericht zulassen konnten, ist im Bereich des § 226 Absatz 2 BRAO nicht mehr anwendbar.
Rechtsgebiete:BRAO
Vorschriften:BRAO § 19 I, BRAO § 20 I Nr. 2, BRAO § 266 II,
Stichworte:Rechtsanwalt, Anwaltsgerichtshof, OLG-Zulassung, Wartefrist,

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