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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 2 W 9/07 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 9/07

Beschluss vom 15.03.2007


Leitsatz:1. Das vor der Bestellung eines Betreuers bzw. der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einzuholende Gutachten eines Sachverständen im Sinne des § 68b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FGG muss von einem Arzt für Psychiatrie oder mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie erstellt sein. Der Umfang der Erfahrungen ist durch das Gericht durch Rückfrage beim Sachverständigen zu klären und in seiner Entscheidung darzulegen.

2. Ein Verstoß gegen § 68b FGG stellt einen Verfahrensfehler dar, der in aller Regel zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 68b,
Stichworte:Betreuungsrecht, Gutachten, Gutachter Qualifikation des,
Verfahrensgang:LG Itzehoe 4 T 349/06 vom 19.12.2006
LG Itzehoe 4 T 364/06 vom 19.12.2006
AG Itzehoe 81 XVII 102/06

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