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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 15.01.2003, Aktenzeichen: 2 W 140/02 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 140/02

Beschluss vom 15.01.2003


Leitsatz:Die Einwilligung eines Elternteiles in die Annahme seines Kindes kann bei besonders schwerer geistiger Behinderung und darauf beruhender Unfähigkeit zur Pflege und Erziehung auch dann ersetzt werden, wenn das Kind ohne Adoption die bisherige Pflegefamilie verlassen müsste und die Aufnahme in eine andere Pflegefamilie es in seiner Entwicklung ebenso schwer gefährden würde wie eine Heimunterbringung.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1748 III,
Stichworte:Ersetzung der Einwilligung in Adoption,

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