JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 2 W 49/05
| Leitsatz: | 1. Bei der Auswahl eines Betreuers ist ein zu befürchtender Interessenkonflikt an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl des Betreuten ernsthaft gefährdet wäre. 2. Spannungen zwischen dem auszuwählenden Betreuer und seinen Geschwistern sind nur erheblich, wenn durch konkrete Tatsachen festgestellt werden kann, dass hierdurch das Wohl des betreuten Elternteils ernsthaft gefährdet wäre. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1897 Abs. 4, |
| Stichworte: | Betreuung, Betreuer, Betreuerauswahl, |
| Verfahrensgang: | LG Itzehoe 4 T 596/04 vom 04.02.2005 AG Meldorf 72 XVII 512/04 |
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