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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 2 W 49/05 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 49/05

Beschluss vom 14.04.2005


Leitsatz:1. Bei der Auswahl eines Betreuers ist ein zu befürchtender Interessenkonflikt an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl des Betreuten ernsthaft gefährdet wäre.

2. Spannungen zwischen dem auszuwählenden Betreuer und seinen Geschwistern sind nur erheblich, wenn durch konkrete Tatsachen festgestellt werden kann, dass hierdurch das Wohl des betreuten Elternteils ernsthaft gefährdet wäre.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1897 Abs. 4,
Stichworte:Betreuung, Betreuer, Betreuerauswahl,
Verfahrensgang:LG Itzehoe 4 T 596/04 vom 04.02.2005
AG Meldorf 72 XVII 512/04

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