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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 13.12.2005, Aktenzeichen: 15 WF 343/05 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 343/05

Beschluss vom 13.12.2005


Leitsatz:Die Verteidigung in einem Sorgerechtstreit, dass das Sorgerechtsverfahren ins Leere laufe, weil gerade kein Kind, um dessen Sorge gestritten werden könne, geboren worden sei, und die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu einem vom Familiengericht anberaumten Anhörungstermin ist nicht mutwillig.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Stichworte:Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit, Prozesskostenhilfe - Sorgerechtsverfahren,
Verfahrensgang:AG Neumünster 41 F 244/05 vom 14.11.2005

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