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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 13.11.2003, Aktenzeichen: 2 W 187/03 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 187/03

Beschluss vom 13.11.2003


Leitsatz:1. Ergeben die Angaben des Betroffenen zur Beurteilung des einzusetzenden Vermögens kein ausreichendes Bild über seine Vermögensverhältnisse, so sind diese von Amts wegen - etwa durch Einholung von Auskünften von Verwandten - aufzuklären.

2. Ist der Betroffene nicht zu einer zumutbaren Veräußerung einer Eigentumswohnung bereit, so muss ein Betreuer grundsätzlich seinen Vergütungsanspruch im Wege der zwangsweisen Verwertung der Eigentumswohnung realisieren
Rechtsgebiete:BGB, BSHG, FGG
Vorschriften:BGB § 1908 i Abs. 1, BGB § 1836 d, BGB § 1836 c Nr. 2, BSHG § 88, FGG § 12,
Stichworte:Betreuungsrecht, Vergütung, Mittellosigkeit des Betreuten,
Verfahrensgang:LG Lübeck 7 T 434/03 und 7 T 435/03 vom 07.10.2003
AG Lübeck 4 XVII 6651 vom 13.05.2003 und 01.09.2003

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