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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 13.01.2004, Aktenzeichen: 9 W 5/04 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 9 W 5/04

Beschluss vom 13.01.2004


Leitsatz:Vertritt ein Rechtsanwalt die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Rechtsstreit, kann er den Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 BRAGO verlangen. Die Grundsätze über die Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auf Wohnungseigentümergemeinschaften nicht anwendbar.
Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 91, ZPO § 104, BRAGO § 6,
Verfahrensgang:LG Kiel 13 O 180/02 vom 06.11.2003

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