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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 13.01.2003, Aktenzeichen: 16 W 105/02 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 16 W 105/02

Beschluss vom 13.01.2003


Leitsatz:1. Die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien führt zum Wegfall eines bereits erlassenen Urteils mit Wirkung von Anfang an.

2. Bei einem aufgrund dieses Titels anhängigen Verfahrens nach § 890 ZPO tritt keine Erledigung ein, vielmehr ist der Antrag nunmehr als unzulässig zurückzuweisen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 890,
Stichworte:Unzulässigkeit einer Duldungs- oder Unterlassungszwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO nach Erledigung des dem Vollstreckungstitel vorangegangenen Verfahrens,
Verfahrensgang:LG Flensburg 3 O 93/02 vom 30.07.2002

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