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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 12.10.2006, Aktenzeichen: 16 W 116/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 16 W 116/06

Beschluss vom 12.10.2006


Leitsatz:Wer sich außergerichtlich verpflichtet, in einer bestimmten Sache ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, darf sich grundsätzlich nicht auf § 93 ZPO berufen. Auch die Gerichte sind an eine solche Vereinbarung gebunden, so dass nur eine Kostenentscheidung nach § 91 ZPO in Betracht kommt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91, ZPO § 93,
Stichworte:Anerkenntnis,
Verfahrensgang:LG Flensburg 2 O 194/06 vom 12.10.2006

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