JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 12.02.2003, Aktenzeichen: 2 W 217/02
| Leitsatz: | 1. Das Interesse dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer als Wohnungseigentümer oder Mieter einer Eigentumswohnung an einer Parabolantenne als Voraussetzung für den Zugang zu Programmen ihres Heimatlandes hat in der Regel Vorrang vor dem geschützten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Eigentums. 2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über einen bestimmten Standort der Antenne entfaltet keine Bindungswirkung, wenn an diesem Standort der Empfang der begehrten Programm nicht gewährleistet ist. |
| Rechtsgebiete: | GG, WEG |
| Vorschriften: | GG Art. 5, GG Art. 14, WEG § 22, WEG § 14, |
| Stichworte: | Paralbolantennen von in Deutschland lebenden Ausländern an Wohnungseigentum, |
| Verfahrensgang: | LG Itzehoe 1 T 94/02 vom 08.10.2002 AG Pinneberg 68 II 11/02 |
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