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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 12.01.2005, Aktenzeichen: 8 WF 261/04 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 8 WF 261/04

Beschluss vom 12.01.2005


Leitsatz:Der Streitwert in Ehesachen ist, auch wenn beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt worden ist, im Einzelfall unabhängig von einer Ratenfreiheit nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu bestimmen, wobei von wesentlicher Bedeutung ist, ob den im Rahmen des § 115 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigenden Belastungen ein wirtschaftlicher Gegenwert korrespondiert - etwa in Gestalt der wachsenden Lastenfreiheit einer Immobilie oder dem Nutzungswert eines finanzierten Fahrzeugs.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 48 III S. 2,
Stichworte:Streitwert, Ehescheidung, Familiensachen, Scheidung,
Verfahrensgang:AG Plön 5 F 868/03 vom 30.11.2004

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