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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 9 W 3/01 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 9 W 3/01

Beschluss vom 11.01.2001


Leitsatz:Eine Beweisgebühr entsteht nicht schon dann, wenn Zeugen vorsorglich zum Verhandlungstermin geladen und über ihre Wahrheitspflicht belehrt werden.

SchlHOLG, 9. ZS, Beschluss vom 11. Januar 2001, - 9 W 3/01 -,
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3,

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