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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 10.12.2001, Aktenzeichen: 16 W 286/01 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 16 W 286/01

Beschluss vom 10.12.2001


Leitsatz:Ob ein Richter mit seinen Äußerungen einen Ablehnungsgrund bietet, ist auch danach zu beurteilen, wie die Partei bei besonnener Betrachtungsweise die in diesem Zusammenhang gefallen Äußerungen ihres Rechtsanwalts zu bewerten hat.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 42 II,
Stichworte:Berücksichtigung des Verhaltens des eigenen Anwalts bei Prüfung der Ablehnung eines Richters.,
Verfahrensgang:LG Flensburg 371 E III 21/01 vom 01.11.2001
AG Schleswig 2 C 106/01

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