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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 10.12.2001, Aktenzeichen: 16 W 11/02 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 16 W 11/02

Beschluss vom 10.12.2001


Leitsatz:Wurde das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen noch nicht beschieden, so beginnt im selbständigen Beweisverfahren die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten erst mit der Bescheidung des Ablehnungsgesuchs.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 402, ZPO § 397, ZPO § 406, ZPO § 42 II,
Stichworte:Keine Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens vor rechtskräftiger Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch.,
Verfahrensgang:LG Lübeck 4 OH 20/00 vom 10.12.2001

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