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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 10.03.2000, Aktenzeichen: 2 W 22/00 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 22/00

Beschluss vom 10.03.2000


Leitsatz:Eine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung entfällt, wenn
ein deutsches Gericht seine internationale Zuständigkeit verneint und ein anderes seine internationale zwar bejaht aber nicht seine örtliche.

SchlHOLG, 2 ZS, Beschluß vom 10. März 2000, - 2 W 22/00 -,

2 W 22/00
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 36, ZPO § 37,

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