JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 09.06.2008, Aktenzeichen: 15 W 2/08
| Leitsatz: | 1. Für ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG kann - anders als für ein Prozesskostenhilfeverfahren - Prozesskostenhilfe bewilligt werden. 2. Bringt ein Mandant vor, der Rechtsanwalt habe ihn über die Möglichkeit des Entstehens von Rechtsanwaltskosten im PKH-Verfahren und für die Mediation nicht aufgeklärt, stehen diese nicht offensichtlich aus der Luft gegriffenen Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Art der vereinfachten Festsetzung entgegen. |
| Rechtsgebiete: | RVG, ZPO |
| Vorschriften: | RVG § 11, ZPO § 114, |
| Stichworte: | Vergütungsfestsetzungsverfahren, Prozesskostenhilfe, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel, 9 O 388/06 vom 16.04.2008 |
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