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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 09.02.2004, Aktenzeichen: 5 W 4/04 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 5 W 4/04

Beschluss vom 09.02.2004


Leitsatz:1. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach Anhängigkeit, aber vor Rechtshängigkeit einer Klage hindert deren Zustellung nicht. Mit Rechtshängigkeit ist das Verfahren jedoch unterbrochen.

2. Die persönliche Nachhaftung ausgeschiedener Gesellschafter (§ 93 InsO) kann während des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter selbst geltend gemacht werden. Eine "modifizierte Freigabe" durch Ermächtigung eines Gesellschaftsgläubigers zur Fortführung eines unterbrochenen Rechtsstreits ist nicht möglich.
Rechtsgebiete:InsO, AnfG, ZPO
Vorschriften:InsO § 93, AnfG § 17 I, ZPO § 240,
Stichworte:Insolvenz, - Unterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Insolvenzverwalter, Freigabe modifizierte,
Verfahrensgang:LG Lübeck 5 O 124/03 vom 09.01.2004

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