JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 08.11.2006, Aktenzeichen: 2 W 137/06
| Leitsatz: | Auch wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Verwalters vorliegt, steht der Eigentümergemeinschaft für ihre Entscheidung grundsätzlich ein Beurteilungsermesssen zu. Deshalb lässt sich ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Abberufung des Verwalters erst dann bejahen, wenn dessen Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen würde, das heisst, nicht mehr vertretbar wäre. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21 Abs. 3, WEG § 21 Abs. 4, WEG § 26 Abs. 1, |
| Stichworte: | Wohnungseigentum, Verwalter, Abberufung des, |
| Verfahrensgang: | LG Flensburg 5 T 60/06 vom 14.07.2006 AG Kappeln 3 b II 5/05 |
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