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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 08.04.2003, Aktenzeichen: 13 WF 59/03 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 13 WF 59/03

Beschluss vom 08.04.2003


Leitsatz:In Ehesachen, in denen beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung gewährt worden ist, ist nicht grundsätzlich von dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 2.000 ¤ auszugehen.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 12 II 2,
Stichworte:Streitwert in Ehesachen bei Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Raten,
Verfahrensgang:AG Meldorf - FG - 14 F 189/02 vom 04.03.2003

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