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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 08.03.2006, Aktenzeichen: 2 W 158/05 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 158/05

Beschluss vom 08.03.2006


Leitsatz:Die Frage, ob Aufwendungen für eine Wohnungseigentumsanlage der zur Schaffung dieser Anlage gegründeten Bauherrengemeinschaft oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzurechnen sind, richtet sich nach dem Gegenstand der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 16, BGB § 705,
Stichworte:Bauherrengemeinschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft,
Verfahrensgang:LG Lübeck 3 T 39/05 vom 29.07.2005
AG Geesthacht 8 II 31/04

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