JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 07.01.2004, Aktenzeichen: 2 W 112/03
| Leitsatz: | 1. Nach Erledigung einer Abschiebehaftsache ist grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Maßnahme gegeben. 2. Bei der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung ist zu prüfen, ob die Zurückschiebung des Betroffenen innerhalb der Frist des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG möglich ist, und das Beschleunigungsgebot zu beachten. 3. Eine Verzögerung der Zurückschiebung durch das Verhalten ausländischer Behörden im Konsultationsverfahren nach dem Dubliner Übereinkommen vom 15.06.1990 haben die deutschen Behörden bei der Beachtung des Beschleunigungsgebotes nicht zu vertreten. Insbesondere sind insoweit die im Dubliner Übereinkommen genannten Fristen für die Sicherungshaft ohne Bedeutung. 4. Die Verletzung des Gerichts, den Betroffenen nach Art. 36 b des Wiener Übereinkommens vom 24.04.1963 über sein Recht zu belehren, die Unterrichtung seiner konsularischen Vertretung zu verlangen, hat auf die Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft keinen Einfluss. 5. Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch das Erstbeschwerdegericht ist unzulässig, wenn dieses das Rechtsmittel nicht nach § 574 ZPO entspr. zugelassen hat. |
| Rechtsgebiete: | AuslG, Dubliner Übereinkommen, Wiener Übereinkommen |
| Vorschriften: | AuslG § 61 Abs. 1, AuslG § 57 Abs. 2, Dubliner Übereinkommen vom 15.06.1990, Wiener Übereinkommen vom 24.04.1963 Art. 36 b, |
| Stichworte: | Ausländerrecht, Abschiebehaft, Zurückschiebung, Sicherungshaft, Beschleunigungsgebot, |
| Verfahrensgang: | LG Lübeck 3 T 90/03 AG Oldenburg/H. 9 XIV 135/03 B vom 20.02.2003 |
Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 07.01.2004, Aktenzeichen: 2 W 112/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-SCHLESWIG - 07.01.2004, 2 W 112/03" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum