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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 06.10.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 221/05 (67/05 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 1 Ws 221/05 (67/05

Beschluss vom 06.10.2005


Leitsatz:Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der zur Anfertigung seines Gutachtens ihm in seinem Hauptberuf zur Verfügung gestellte Einrichtungen seines Arbeitgebers benutzt, kann den Ersatz der hierfür an seinen Arbeitgeber abzuführende Entgelte nicht neben seiner Sachverständigenvergütung verlangen. Derartige Aufwendungen sind gemäß § 12 Abs. 1 JVEG durch die gemäß §§ 9-11 JVEG gewährte Vergütung abgegolten.
Rechtsgebiete:JVEG
Vorschriften:JVEG § 12 Abs. 1,
Stichworte:Sachverständiger, Sachverständigenentschädigung, Nebentätigkeitsentgelt,
Verfahrensgang:LG Lübeck vom 11.04.2005

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