JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 06.10.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 221/05 (67/05
| Leitsatz: | Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der zur Anfertigung seines Gutachtens ihm in seinem Hauptberuf zur Verfügung gestellte Einrichtungen seines Arbeitgebers benutzt, kann den Ersatz der hierfür an seinen Arbeitgeber abzuführende Entgelte nicht neben seiner Sachverständigenvergütung verlangen. Derartige Aufwendungen sind gemäß § 12 Abs. 1 JVEG durch die gemäß §§ 9-11 JVEG gewährte Vergütung abgegolten. |
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Vorschriften: | JVEG § 12 Abs. 1, |
| Stichworte: | Sachverständiger, Sachverständigenentschädigung, Nebentätigkeitsentgelt, |
| Verfahrensgang: | LG Lübeck vom 11.04.2005 |
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