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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 05.06.2002, Aktenzeichen: 15 WF 41/02 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 41/02

Beschluss vom 05.06.2002


Leitsatz:Die Umsatzsteuer entfällt bei der Kostenabrechnung eines Prozessbevollmächtigten nur, wenn die Ansprüche zum vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmensbereich der Partei zählen.
Rechtsgebiete:UmsatzStG, StPO
Vorschriften:UmsatzStG § 15, ZPO § 91 II,
Stichworte:Berücksichtigung der Vorsteuerabzugsberechtigung wenn das Gerichtsverfahren nicht zum Unternehmensbereich gehört.,
Verfahrensgang:AG Schwarzenbek 8 F 483/00 vom 09.08.2001

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