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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 05.05.2004, Aktenzeichen: 15 WF 122/04 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 122/04

Beschluss vom 05.05.2004


Leitsatz:Umfangreiche Fotokopiekosten sind auch in einem Unterhaltsprozess, in dem üblicherweise schriftsätzlicher Vortrag durch mehr oder weniger umfangreiche Belege ergänzt oder aus Vereinfachungs- und Übersichtlichkeitsgründengründen sogar ersetzt wird, nicht nach § 27 BRAGO ersatzfähig.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 25 I, BRAGO § 25 III, BRAGO § 27,
Stichworte:Rechtsanwaltsgebühren, Dokumentenpauschale, Rechtsanwaltsgebühren, Fotokopiekosten, Kosten, Fotokopiekosten,
Verfahrensgang:AG Rendsburg 23 (13) F 287/00 vom 10.03.2004

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