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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 05.03.2007, Aktenzeichen: Not 4/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: Not 4/06

Beschluss vom 05.03.2007


Leitsatz:Ein Notar verstößt nicht gegen das Mitwirkungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG, wenn er einen Kaufvertrag über den Verkauf einer im Miteigentum geschiedener Eheleute stehenden vermieteten Doppelhaushälfte beurkundet, nachdem er zuvor als Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren und im Unterhaltsprozess, dessen Gegenstand u.a. die Mieteinnahmen waren, die Ehefrau vertreten hat.
Rechtsgebiete:BNotO, BeurkG
Vorschriften:BNotO § 14, BNotO § 75, BeurkG § 3,
Stichworte:Ermahnung, Notar, Mitwirkungsverbot, Beurkundung,

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