JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 05.01.2009, Aktenzeichen: 1 W 57/08
| Leitsatz: | Bei der Bestimmung der Höhe des Streitwerts für eine Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-mails sind nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen der E-mails sowie die sonstigen besonderen Umstände des Falles, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 3, |
| Stichworte: | Streitwert Unterlassung, E-mails, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel, 2 O 233/08 vom 21.10.2008 |
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