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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 04.02.2003, Aktenzeichen: 16 W 146/02 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 16 W 146/02

Beschluss vom 04.02.2003


Leitsatz:1. Die "Neuwertspitze" einer Brandentschädigung kann auch an den Ersteher in der Zwangsversteigerung abgetreten werden, wenn sie beim Schuldner verblieben ist.

2. Der Versicherer beruft sich nicht rechtsmißbräuchlich auf den Ablauf der Dreijahresfrist des § 15 Nr. 4 VGB 88 im Rahmen der strengen Wiederherstellungsklausel, wenn die von ihm verursachten Verzögerungen auf seine Wahrnehmung berechtigter Interessen zurückzuführen sind.
Rechtsgebiete:VVG, VGB 88
Vorschriften:VVG § 98 S 1, VGB 88 § 15 Nr. 4,
Stichworte:Verfristung des Anspruchs auf die "Neuwertspitze" einer Brandentschädigung,
Verfahrensgang:LG Itzehoe 3 O 271/02 vom 25.10.2002

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