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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 03.12.2001, Aktenzeichen: 15 WF 256/01 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 256/01

Beschluss vom 03.12.2001


Leitsatz:Die in einem Scheidungsfolgenvergleich enthaltenen Regelungen, daß kein Unterhalt geschuldet und auf Zugewinnausgleichsansprüche verzichtet werde und daß der Hausrats verteilt sei, haben eine Erhöhung des Gegenstandswertes zur Folge.
Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Vorschriften:ZPO § 630, BRAGO § 23,
Stichworte:Gegenstandswert eines Scheidungsfolgenvergleichs mit "deklaratorischen" Erklärungen zum Zugewinn und zum Unterhalt,
Verfahrensgang:AG - FG - Eckernförde

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