JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 03.12.2001, Aktenzeichen: 15 WF 256/01
| Leitsatz: | Die in einem Scheidungsfolgenvergleich enthaltenen Regelungen, daß kein Unterhalt geschuldet und auf Zugewinnausgleichsansprüche verzichtet werde und daß der Hausrats verteilt sei, haben eine Erhöhung des Gegenstandswertes zur Folge. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BRAGO |
| Vorschriften: | ZPO § 630, BRAGO § 23, |
| Stichworte: | Gegenstandswert eines Scheidungsfolgenvergleichs mit "deklaratorischen" Erklärungen zum Zugewinn und zum Unterhalt, |
| Verfahrensgang: | AG - FG - Eckernförde |
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