( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 03.06.2005, Aktenzeichen: 2 W 86/05 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 86/05

Beschluss vom 03.06.2005


Leitsatz:1. Ein Verweisungsbeschluss ist objektiv willkürlich, wenn er zu einem vorangegangenen Hinweis des Gerichts im Widerspruch steht und ohne weitere Anhörung und Begründung ergeht.

2. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, ZPO § 37, ZPO § 281 Abs. 2 Nr. 4, BGB § 269 Abs. 1,
Stichworte:Zuständigkeitsbestimmung, Verweisung, Erfüllungsort bei Beratungspflichten,
Verfahrensgang:LG Kiel 4 O 322/04
LG Bochum 1 O 50/05 vom 27.04.2005
LG Bochum 1 O 50/05 vom 17.05.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 03.06.2005, Aktenzeichen: 2 W 86/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-schleswig/olg-schleswig-beschluss-vom-03-06-2005-az-2-w-8605

"OLG-SCHLESWIG - 03.06.2005, 2 W 86/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN