Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 03.04.2008, Aktenzeichen: 2 W 54/08 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 54/08

Beschluss vom 03.04.2008


Leitsatz:Die Anordnung der einstweiligen Abschiebungshaft nach § 11 FEVG setzt nicht voraus, dass der Aufenthalt des Betroffenen bekannt ist. Seine Anhörung kann bei Gefahr im Verzug zunächst unterbleiben, sie muss nach seiner Ergreifung unverzüglich nachgeholt werden. Die einstweilige Anordnung, die für sofort wirksam zu erklären ist, wird mit der Übergabe an die Geschäftsstelle zum Zwecke der Bekanntmachung wirksam.
Rechtsgebiete:FEVG
Vorschriften:FEVG § 11,
Stichworte:Einstweilige Abschiebungshaft,
Verfahrensgang:LG Lübeck, 7 T 177/08 vom 28.03.2008
AG Lübeck, 8 XIV 248

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 03.04.2008, Aktenzeichen: 2 W 54/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-SCHLESWIG - 03.04.2008, 2 W 54/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum