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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 01.08.2001, Aktenzeichen: 15 WF 165/01 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 165/01

Beschluss vom 01.08.2001


Leitsatz:Der im Termin abwesende Rechtsanwalts erhält auch dann keine Erörterungsgebühr, wenn sein Mandant und anschließend der Vorsitzende des Gerichts mit ihm aus der Sitzung heraus telefoniert und den Abschluss eines Vergleichs sowie die Sach- und Rechtslage erörtert.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1,
Stichworte:Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt?,
Verfahrensgang:AG Kiel 52 F 142/00 EA I

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