( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 01.03.2007, Aktenzeichen: 2 W 196/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 196/06

Beschluss vom 01.03.2007


Leitsatz:1. Flächenangaben für die einzelnen Wohnungen in einer Teilungserklärung, die dazu bestimmt sind, der Berechnung von Heiz-und Warmwasserkosten nach einem Verteilungsschlüssel zu dienen, können im Fall ihrer Unrichtigkeit grundsätzlich nur durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer geändert werden.

2. Ein Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Änderung der festgelegten Flächen aus § 242 BGB kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.

3. Ein Änderungsanspruch aus § 242 BGB kann nicht im Verfahren der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen geltend gemacht werden.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10 Abs. 2,
Stichworte:Wohnungseigentum, Flächenzuweisung Änderung der,
Verfahrensgang:LG Kiel 3 T 329/05 vom 14.09.2006
AG Plön 10 II 58/04

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 01.03.2007, Aktenzeichen: 2 W 196/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-schleswig/olg-schleswig-beschluss-vom-01-03-2007-az-2-w-19606

"OLG-SCHLESWIG - 01.03.2007, 2 W 196/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN