JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 10 / 2007
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | GKG, RVG |
| Leitsatz: | 1. Bei einer Stufenklage, in der Leistungs- und Vorbereitungsansprüche zusammentreffen, ist der Gebührenstreitwert nach dem höchsten Anspruch, also dem Leistungsanspruch zu bestimmen. Maßgeblich für die Bemessung des Wertes des Leistungsbegehrens sind die zu Beginn des Rechtsstreits vom Kläger geäußerten Erwartungen; durch eine spätere Verringerung ermäßigt sich der Streitwert nicht, wohl aber sind die geäußerten Erwartungen der Berichtigung zugänglich. 2. Die bei Klageeinreichung bestehende Erwartung des Klägers bleibt so lange wertbestimmend, bis er seinen Leistungsantrag beziffert. Lediglich die mit oder nach der Bezifferung entstehenden Gebühren sind nach dem veränderten Streitwert zu berechnen. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 6 W 62/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, RVG VV, ZPO |
| Leitsatz: | Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 der Anlage 1 zum RVG auf die Verfahrensgebühr nach 3100 der Anlage 1 zum RVG gem. Vorbemerkung 3, (4) zur Nr. 3100 der Anlage 1 zum RVG setzt voraus, dass die Geschäftsgebühr durch das im Verfahren ergangene Urteil tituliert worden ist. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 10 WF 184/07 | |
"Oberlandesgericht Rostock - Entscheidungen 10 / 2007 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum