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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht RostockVerkündungsdatum08 / 2007 

Oberlandesgericht Rostock

Entscheidungen 08 / 2007



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-ROSTOCK – Beschluss, 6 U 58/07 vom 17.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:Ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 233 ZPO) - gegen die versäumte Frist zur Begründung der Berufung - liegt regelmäßig nicht in einer plötzlich auftretenden Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten und ebensowenig in einer unvorhersehbaren Computerstörung, wenn es an Vortrag zu Art und Behebung des Defekts fehlt.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 6 U 58/07



OLG-ROSTOCK – Beschluss, 10 WF 154/07 vom 07.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO, RVG, BRAGO, RVG, VV RVG, FGG, BGB
Leitsatz:Werden in Familiensachen außerhalb des Scheidungsverbundes zugleich Verfahren (hier ein Antrag auf Zuordnung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und eine Klage auf Unterhalt ) miteinander verhandelt, deren Parteien voneinander unterschiedlich sind und die unterschiedlichem Verfahrensrecht (ZPO und FGG) unterliegen, so errechnen sich die Gebühren nicht nach der Summe ihrer Streitgegenstände sondern für jede Sache gesondert.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 10 WF 154/07

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 W 108/07 vom 07.08.2007

Rechtsgebiete:FEVG
Leitsatz:1. Wird die amtsrichterliche Anordnung der Ingewahrsamnahme durch das Landgericht in der Hauptsache ohne Kostenerstattung aufgehoben, ist die Anfechtung dieser Entscheidung über den Kostenpunkt mit der weiteren sofortigen Beschwerde unzulässig, weil der Betroffene nicht in der Hauptsache beschwert ist. Eine isolierte Kostenbeschwerde sieht § 7 FEVG nicht vor.

2. Ein außerordentliches Beschwerderecht unter dem Gesichtspunkt "greifbarer Gesetzwidrigkeit" ist ganz ausnahmsweise gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist.

Dies ist nicht der Fall, wenn das Rechtsmittelgericht gem. § 16 FEVG davon absieht, der Gebietskörperschaft die Auslagen des Betroffenen aufzuerlegen.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 3 W 108/07


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