JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 04 / 2007
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO, StGB |
| Leitsatz: | 1. In Abgrenzung zu einer entgeltlichen Leistung liegt eine unentgeltliche Leistung dann vor, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung nicht gegenübersteht, die Leistung des Schuldners also eine Vermögensaufgabe bedeutet. Dabei ist Gegenleistung jede Art der Leistung, die auch in der Befriedigung einer Forderung gegenüber einem Dritten liegen kann. 2. Für das Vorliegen einer Leistung ohne Rechtsgrund trifft den Kläger die Vortrags- u. Beweislast, da es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 3 U 138/06 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | 1. Maßgeblich für die Beurteilung der unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung ist im Rahmen des § 133 Abs. 2 InsO nicht die Leistung des Schuldners für sich genommen, sondern der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages. Somit kommt eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung nur in Betracht, wenn sich im Vertrag nicht ausgewogene Leistungen beider Parteien gegenüberstehen, der Schuldner also verpflichtet wird, mehr zu leisten, als er erhält. 2. In Abgrenzung zur Unentgeltlichkeit, die eine Vermögensaufgabe ohne Gegenleistung bedeutet, ist auch das zinslose Darlehen als entgeltliches Vertragsverhältnis zu qualifizieren. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 3 U 162/06 | |
| Rechtsgebiete: | AusglLeistG, BGB |
| Leitsatz: | Im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenen Sicherungshypotheken werden von dem Veräußerungsverbot des § 3 Abs. 10 AusglLeistG nicht erfasst. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 7 U 67/05 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B, ZPO |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 1 U 141/06 | |