JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 03 / 2007
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| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | 1. Die Erstattung der notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten setzt eine ausdrückliche Entscheidung im Urteil voraus. 2. Die Wiedereinsetzung setzt auch in Fällen des § 44 Satz 2 StPO grundsätzlich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumnis voraus. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 1 Ws 425/06 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | 1. Die Erstattung der notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten setzt eine ausdrückliche Entscheidung im Urteil voraus. 2. Die Wiedereinsetzung setzt auch in Fällen des § 44 Satz 2 StPO grundsätzlich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumnis voraus. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 1 Ws 413/06 | |
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