JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Die Vaterschaftsanfechtungsklage der Kindesmutter ist nicht mutwillig i.S. von § 114 ZPO, wenn die Kindesmutter bei der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (§ 1595 Abs. 1 BGB) bereits Zweifel an der Vaterschaft hatte. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 11 WF 9/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 2 U 5/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, BRAGO, RVG, RPflG, DRiG |
| Leitsatz: | 1. Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06). 2. Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen besteht nicht. 3. Der Anwalt kann jedoch seine Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld für den wahrgenommenen Mediationstermin erstattet verlangen. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 8 W 67/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, BRAGO, RVG, RPflG, DRiG |
| Leitsatz: | 1. Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06). 2. Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen besteht nicht. 3. Der Anwalt kann jedoch seine Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld für den wahrgenommenen Mediationstermin erstattet verlangen. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 8 W 68/06 | |