JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 12 / 2006
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, FGG, GewSchG, GVG |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 10 WF 222/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Leitsatz: | 1. Die Anordnung von Abschiebehaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung setzt neben dem Vorliegen der in § 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG aufgezählten Gründe voraus, dass die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung erforderlich und zudem verhältnismäßig ist. 2. Sicherungshaft dient der Sicherung des Zugriffs auf den Betroffenen zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abschiebung, nicht aber der Erzwingung von Mitwirkungshandlungen. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 3 W 142/06 | |
| Rechtsgebiete: | BSZG |
| Leitsatz: | Die Kürzung der Sonderzahlung gem. § 4a BSZG ist im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 11 UF 19/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ein Schadensersatzanspruch gem. § 536a Abs. 1 BGB eines Dritten, der unter den Schutzbereich des Vertrages fällt, kommt nur unter den Voraussetzungen der §§ 536, 536c BGB in Betracht |
| Leitsatz: | 1. Ein Schadensersatzanspruch kann aus § 536a Abs. 1 BGB auch durch Dritte hergeleitet werden, die unmittelbar von dem Schutzbereich des Mietvertrages erfasst werden. Das gilt insbesondere für Angestellte und Arbeitnehmer eines Unternehmens, nicht jedoch für gelegentliche Besucher. 2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung mietvertraglicher Nebenpflichten scheidet aus, wenn es sich hierbei um einen Bestandteil der Gebrauchsgewährung handelt, da § 280 BGB dann von der speziellen Regelung des § 536a BGB verdrängt wird. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 3 W 52/06 | |