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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht RostockVerkündungsdatum09 / 2006 

Oberlandesgericht Rostock

Entscheidungen 09 / 2006



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 U 121/98 vom 26.09.2006




OLG-ROSTOCK – Urteil, 3 U 49/06 vom 25.09.2006

Rechtsgebiete:GesO, KO, GKG, BGB
Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 3 U 49/06

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 17 Verg 8/06 vom 20.09.2006

Rechtsgebiete:GWB, VwGO
Leitsatz:1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsvefahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.

2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.

3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i. V. m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 17 Verg 8/06

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 17 Verg 9/06 vom 20.09.2006

Rechtsgebiete:GWB, VwGO
Leitsatz:1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsvefahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.

2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.

3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i. V. m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 17 Verg 9/06


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