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Oberlandesgericht Rostock
Entscheidungen 08 / 2006
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-ROSTOCK – Urteil, 7 U 2/06 vom 31.08.2006
OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 W 58/06 vom 15.08.2006
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Bei der Entscheidung über die Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung und deren Verlängerung und die anschließende Unterbringung für ein Jahr kann ausnahmsweise auf eine erneute Anhörung verzichtet werden, wenn sich die Gerichte durch mehrfache Anhörungen im Rahmen der Betreuerbestellungen und der zeitlich unmittelbar vorangegangenen vorläufigen Unterbringungen einen hinreichenden Eindruck von der Erkrankung und der fehlenden Einsichtsfähigkeit der Betroffenen verschafft haben und aus dieser Erfahrung heraus von einer weiteren Anhörung keine Erkenntnisse erwarten dürfen.
2. Auch von der erneuten Einholung eines Gutachtens kann abgesehen werden, wenn sich sowohl das AmtsG als auch das LG auf ein ca. ein Jahr altes Gutachten und ergänzend auf wiederholte aktuell ergänzende ärztliche Stellungnahmen beziehen können, die in ihrer Gesamtheit eine hinreichend fundierte medizinische Entscheidungsgrundlage bieten, wobei die zeitnahe wiederholte Befassung der zuständigen Richter in der gleichen Sache zu berücksichtigen ist. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 3 W 58/06 |
OLG-ROSTOCK – Beschluss, 11 WF 109/06 vom 15.08.2006
OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 W 54/06 vom 15.08.2006
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Leitsatz: | Wird eine vorläufige Betreuung angeordnet und endet deren Befristung, bevor über eine hiergegen gerichtete Beschwerde oder weitere Beschwerde entschieden werden konnte, hat der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 3 W 54/06 |
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