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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht RostockVerkündungsdatum07 / 2006 

Oberlandesgericht Rostock

Entscheidungen 07 / 2006



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-ROSTOCK – Beschluss, 17 Verg 7/06 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:GWB
Leitsatz:§ 114 Abs. 1 GWB ermächtigt die Vergabekammer nicht, Vergabeverstöße, durch die der Antragsteller in eigenen Bieterrechten nicht betroffen ist, amtswegig aufzugreifen und auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu Lasten des Antragstellers hinzuwirken.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 17 Verg 7/06



OLG-ROSTOCK – Urteil, 13 U 7/04 vom 04.07.2006

Rechtsgebiete:EntG M-V, GG, BBergG
Leitsatz:1. § 3 Abs. 2 S. 1 EntG M-V setzt für die Enteignung voraus, dass sich der Antragsteller des Enteignungsverfahrens ernsthaft aber vergeblich um den freihändigen Erwerb des zu enteignenden Grundstücks zu angemessenen Bedingungen bemüht hat. Ein Ankauf zu angemessenen Bedingungen verlangt das Angebot eines Kaufpreises, der im Wesentlichen den objektiven Verkehrswert des Grundstücks umfasst. Der Verkehrswert des Grundstücks wird auch durch Bodenschätze geprägt, die vom Eigentümer ausgebeutet werden können.

2. Werden grundeigene Bodenschätze für den Grundeigentümer unverwertbar, weil eine Verkehrsanlage die Verwertung verhindert, stellt dies einen Eingriff in das Eigentum dar. Enteignungsrechtlich gibt es keinen sachlichen Grund, um die grundeigenen Bodenschätze bei der Frage der Entschädigung von Grundeigentum, das enteignet werden soll, abzuspalten und getrennt zu behandeln, denn es handelt sich um den Vollentzug von Eigentum, der nach Art. 14 Abs. 3 GG zu entschädigen ist.

3. Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesberggesetz in § 124 Abs. 3 und 4 von der Grundsatzentscheidung über die Zuordnung grundeigener Bodenschätze zum Eigentum abweichen wollte, sind dem Gesetz nicht zu entnehmen. Es ist vielmehr verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass es bei grundeigenen Bodenschätzen bei der aus Art. 14 Abs. 3 GG entwickelten Entschädigungspflicht bleibt.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 13 U 7/04


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