JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 01 / 2006
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| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, InsO |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 3 U 154/05 | |
| Rechtsgebiete: | GUV, VOB/B, BGB, HGB, ZPO, AGB, AGBG |
| Leitsatz: | Die Vereinbarung eines gemeinsamen Sperrkontos keine Voraussetzung für die Einzahlung eines Einbehaltes. In der Aufforderung des Auftragnehmers zur Einzahlung ohne Angabe eines Sperrkontos ist ein konkludenter Verzicht auf die Wahl eines bestimmten Bankinstitutes zu sehen. Indem der Auftragnehmer ohne Angabe des Bankinstitutes eine Nachfrist setzt, gibt er zu erkennen, dass er mit jedem Geldinstitut einverstanden ist und die Wahl insoweit dem Auftraggeber überlässt. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 8 U 79/04 | |