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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht RostockVerkündungsdatum05 / 2004 

Oberlandesgericht Rostock

Entscheidungen 05 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-ROSTOCK – Beschluss, 6 W 60/02 vom 13.05.2004

Rechtsgebiete:SchulG M-V, ZPO, BGB
Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 6 W 60/02



OLG-ROSTOCK – Urteil, 1 U 183/02 vom 06.05.2004

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:1.

Der Besitz an beweglichen Sachen begründet nicht in jedem Fall ein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.v. § 771 Abs. 1 ZPO. Hierzu bedarf es grundsätzlich noch eines Rechts zum Besitz.

2.

Rein schuldrechtliche Ansprüche auf Verschaffung oder Belassung des Besitzes stellen ein die Veräußerung hinderndes Recht nur dar, wenn das obligatorische Recht geeignet ist, die Nichtzugehörigkeit der betreffenden Sache zum Vermögen des Schuldners zu begründen.

3.

Daran fehlt es, wenn der Schuldner die von ihm betriebene Hotelanlage einem Dritten zwar auf der Grundlage eines "Pachtvertrages" überläßt, dieser Vertrag jedoch als sog. Management-Vertrag ausgestaltet ist, bei dem zur Bewahrung erhaltener öffentlicher Zuschüsse das volle unternehmerische Risiko bei dem Schuldner verbleibt.

4.

Ein Sicherungsübereignungsvertrag mit einer Übersicherung von 500 % ist sittenwidrig und damit nichtig.
Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 1 U 183/02


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