JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | Erfüllt die Komplementärin der GmbH & Co. Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens über deren Vermögen die Beitragsforderung eines Sozialversicherungsträgers gegen die GmbH & Co. KG, so ist diese Zahlung im späteren Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplementärin als unentgeltliche Leistung anfechtbar. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 3 U 111/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die Berufung gegen ein Versäumnisurteil bestätigendes Urteil hat auch dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn das Versäumnisurteil zwar prozesswidrig erlassen war, das Landgericht jedoch bei gebotener Aufhebung des Versäumnisurteils in materiell-rechtlicher Hinsicht rechtsfehlerfrei zum selben Ergebnis gelangt wäre. 2. Nimmt der in erster Instanz obsiegende Kläger im Berufungsrechtzug die Klage wegen eines Teils der ihm zu Unrecht zuerkannten Zinsen zurück, so ist der Widerspruch des Beklagten (= Berufungskläger) gegen die teilweise Klagerücknahme rechtsmissbräuchlich, wenn er damit die mündliche Verhandlung über die Berufung insgesamt erzwingen will. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 3 U 208/03 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | 1. Die Befriedigung eines Gesellschaftsdarlehens im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ist auch dann anfechtbar, wenn sie vor der Umqualifizierung des Darlehens zum Kapitalersatz erfolgte. 2. Zur Qualifizierung eines Gesellschaftsdarlehens als von vornherein kapitalersetzend. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 3 U 119/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GVG, RpflAnpG |
| Leitsatz: | Zur Bestimmung des durch seinen geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzten Spruchkörper bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 45 Abs. 1 ZPO) und einer unbewussten Regelungslücke im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 8 U 88/01 | |