JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Rostock > Verkündungsdatum > 09 / 2003
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Werden Teile eines Messezeltes mit den Abmessungen 50 m x 20 m und einer Firsthöhe von 6 m durch eine Sturmböe der Stärke 11 erfasst und gegen ein benachbartes Gebäude geweht, so haftet der Zeltbesitzes als Gebäudebesitzer gem. §§ 836, 837 BGB dem Eigentümer des beschädigten Nachbargebäudes. 2. Ein Land kann als Schadensersatz nicht den Besoldungsschaden, d.h. die für die zeit der Räumung eines Finanzamtsgebäudes geleisteten anteiligen Aufwendungen für Gehälter der Bediensteten geltend machen. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 3 U 58/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO, GBO, KO, ZPO, KostO |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 7 W 54/03 | |